Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft

Im Verein Blaulicht-Familie gibt es die Möglichkeit eine ordentliche oder eine außerordentliche Mitgliedschaft zu beantragen (§ 4 der Statuten).

Außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder) bestimmen Ihren Mitgliedsbeitrag selbst.

Der Beitrag wird jährlich zum 31. Januar fällig.

Diese E-Mail-Adresse ist ungültig.
jährlich jeweils zum 31. Januar fällig (bitte Beitrag selbst festlegen!)
Ich erkenne die Statuten des Vereins Blaulicht-Familie an und verpflichte mich diese einzuhalten (s. § 7 Abs. 6). Ich bestätige darüber informiert worden zu sein, dass die Statuten des Vereins jederzeit in der aktuellen Fassung über die Internetseite abrufbar sind. Die Mitgliedschaft im Verein ist fortlaufend, ein Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen. Dieser muss dem Vorstand mindestens 3 Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückgezahlt. Der Mitgliedsbeitrag kann per Überweisung / Dauerauftrag oder bei persönlicher Übergabe in bar bezahlt werden.